Dank der Zusammenarbeit mit führenden Kanzleien im deutschsprachigen Raum sind wir in der Lage, Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Ihren italienischen Angelegenheiten zu unterstützen.

Unsere Kanzlei wird von internationalen Fachzeitschriften wie Legal500 für ihre effiziente Beratung und ihre ausgezeichneten Dienstleistungen geschätzt.

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche sind das Zivil-, Handels- und Verwaltungsrecht, das Wettbewerbsrecht und der Verbraucherschutz.

Wir unterstützen regelmäßig ausländische Mandanten beim Kauf von Immobilien in Italien.

Bei uns sind Kosten immer fair und transparent.

Alleiniger Inhaber der Kanzlei ist Rechtsanwalt Gennaro d’Andria.

WordPress Video Lightbox Plugin